Förderung von bis zu 6.000 € für Elektroautos und Plug-in-Hybride
Jetzt profitieren!*
Mit der aktuellen Förderung für E-Mobilität wird das umweltfreundliche Fahren noch attraktiver.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie von großzügigen staatlichen Zuschüssen profitieren und so den Umstieg auf ein E-Fahrzeug noch wirtschaftlicher gestalten.
Informieren Sie sich jetzt bei uns vor Ort und prüfen Sie, ob Sie für die Förderung infrage kommen!
Wir helfen Ihnen dabei, die genauen Bedingungen zu verstehen und klären, welche speziellen Angebote wir Ihnen machen können.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne, unverbindlich und persönlich.
Die wichtigsten Infos auf einen Blick:
Förderberechtigte:
- Privatpersonen (keine Unternehmen).
- Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 80.000 € pro Jahr.
- Bei bis zu zwei Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 €.
Förderhöhe und -arten:
- Basisförderung: 3.000 €.
- Kinderbonus: 500 € pro Kind, maximal 1.000 €.
- Gesamtförderung von bis zu 6.000 € möglich.
Für Elektrofahrzeuge:
- Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 € Förderung
- Bis 60.000 € = 4.000 €
- Bis 80.000 € = 3.000 €
- Förderung gilt für Kauf oder Leasing des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate im Besitz bleiben.
- Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (Personenkraftwagen).
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-in-Hybride.
- Das Fahrzeug muss neu sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden.


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Förderzeitraum
Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 und endet, sobald die Fördermittel aufgebraucht sind, spätestens jedoch am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Weitere Details finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.
Die genauen Fördervoraussetzungen, -höhe und -verfügbarkeit richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien. Eine individuelle Prüfung erfolgt im Einzelfall.

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.